Sorgfältige Auswahl an geeigneten Betreuerinnen je nach konkretem Einzelfall wird nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und einer Überprüfung durchgeführt. Wir garantieren Ihnen qualifiziertes und zertifiziertes Pflegepersonal.
Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Ab 01.01.2026 gelten im Bereich der 24 – Stundenbetreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte:
Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung" in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten.
Tagessatz ab 75–80 €
Tagessatz ab 80–85 €
Tagessatz ab 90 €
Tagessatz ab 100–120 €