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Sorgfältige Auswahl an geeigneten Betreuerinnen je nach konkretem Einzelfall wird nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und einer Überprüfung durchgeführt. Wir garantieren Ihnen qualifiziertes und zertifiziertes Pflegepersonal.

Pflegestufe

1 Pflegegeld € 206,20
2 Pflegegeld € 380,30
3 Pflegegeld € 592,60
4 Pflegegeld € 888,50
5 Pflegegeld € 1.206,90
6 Pflegegeld € 1.685,40
7 Pflegegeld € 2.214,80

Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Neuerungen ab 01.01.2026

Ab 01.01.2026 gelten im Bereich der 24 – Stundenbetreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte:

  • Eine selbstständige Betreuungskraft: mtl. Förderbetrag Euro 400,-
  • Zwei selbstständige Betreuungskräfte: mtl. Förderbetrag Euro 800,-
  • Zwei unselbstständige Betreuungskräfte: mtl. Förderbetrag Euro 1.600,-

Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung" in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten.

Unsere Preise – transparent und individuell angepasst
Die Betreuungskosten richten sich nach dem Pflegebedarf und der jeweiligen Pflegestufe der betreuten Person.
Pflegestufe 1–2

Tagessatz ab 75–80 €

Pflegestufe 3–4

Tagessatz ab 80–85 €

Pflegestufe 5–6

Tagessatz ab 90 €

Pflegestufe 7

Tagessatz ab 100–120 €

Die genaue Preisgestaltung erfolgt individuell, abhängig vom tatsächlichen Betreuungsaufwand, den gewünschten Leistungen sowie der Betreuungssituation vor Ort.